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   BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 11.05   

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BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 11.05 (https://dejure.org/2005,66349)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.2005 - 1 WB 11.05 (https://dejure.org/2005,66349)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 1 WB 11.05 (https://dejure.org/2005,66349)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 90.00

    Beurteilung eines Berufssoldaten - Schwärzung handschriftlicher Bemerkungen eines

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 11.05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann eine dienstliche Beurteilung als beschwerdefähige Maßnahme mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 55, 66.98 - und vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 90.00 - ).

    Für Beurteilungen sowie für die Stellungnahmen des nächsthöheren Vorgesetzten, gegebenenfalls weiterer höherer Vorgesetzter, laufen getrennte Beschwerdefristen nach der jeweiligen Eröffnung (stRspr.: vgl. z.B. Beschlüsse vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 108.94 - , vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 56.00 - und vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 90.00 - ).

    Die Sonderbeurteilung des Kdr VB ... vom 26. Oktober 2004 bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsmittelbelehrung (stRspr.: vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 56.00 - und vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 90.00 - ).

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 56.00

    Tätigkeit als Leiter des Marinemusikkorps - Aussagen über die dienstlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 11.05
    Für Beurteilungen sowie für die Stellungnahmen des nächsthöheren Vorgesetzten, gegebenenfalls weiterer höherer Vorgesetzter, laufen getrennte Beschwerdefristen nach der jeweiligen Eröffnung (stRspr.: vgl. z.B. Beschlüsse vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 108.94 - , vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 56.00 - und vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 90.00 - ).

    Die Sonderbeurteilung des Kdr VB ... vom 26. Oktober 2004 bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsmittelbelehrung (stRspr.: vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 56.00 - und vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 90.00 - ).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 11.05
    In diesem Zusammenhang lässt der Senat dahinstehen, ob die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - <BVerfGE 93, 99 [114 f.]> zur Weiterleitung eines falsch adressierten Rechtsmittelschriftsatzes an das zuständige Gericht im regulären Geschäftsgang) im vorliegenden Verfahren zur - allenfalls entsprechenden - Anwendung des § 7 Abs. 1 WBO führen kann.
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 11.05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 3. Juni 1975 - 2 BvR 99/74 - <BVerfGE 40, 42 [45]>) muss ein Rechtsmittelführer, der sich zur Beförderung seines Rechtsmittelschreibens der Post bedient, die gewöhnliche Laufzeit einer Postsendung je nach deren Art und je nach der Entfernung zwischen Aufgabe- und Zustellort einkalkulieren.
  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 11.05
    Der Beschwerdeanlass wird durch die Kenntnis von der streitbefangenen Maßnahme oder von den die Maßnahme auslösenden tatsächlichen Umständen ausgelöst (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 - und vom 4. November 2004 - BVerwG 1 WB 36.04 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 108.94

    Gerichtliche Überprüfbarkeit von im Wege der Dienstaufsicht ergangenen Bescheiden

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 11.05
    Für Beurteilungen sowie für die Stellungnahmen des nächsthöheren Vorgesetzten, gegebenenfalls weiterer höherer Vorgesetzter, laufen getrennte Beschwerdefristen nach der jeweiligen Eröffnung (stRspr.: vgl. z.B. Beschlüsse vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 108.94 - , vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 56.00 - und vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 90.00 - ).
  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 15.05

    Rechtsbehelfsbelehrung; Begründung; truppendienstliche Erstmaßnahme;

    Auf diese Bestimmung kann sich der Antragsteller nach ständiger Rechtsprechung des Senats (nur) berufen, wenn eine gesetzliche Verpflichtung bestand, ihm eine Rechtsmittelbelehrung zu erteilen oder wenn eine solche im Hinblick auf eine nicht vorauszusetzende Kenntnis der Frist verfassungsrechtlich geboten war (Beschlüsse vom 4. November 2004 BVerwG 1 WB 36.04 m.w.N. und vom 12. Mai 2005 BVerwG 1 WB 11.05 ).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 8.08

    Beschwerdefrist; Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde; Benachteiligung

    Sie hat den eingegangenen Vorgang vielmehr (nur) im regulären Geschäftsablauf - unter Umständen mit Hinweis auf die Eilbedürftigkeit - an die zuständige Behörde abzugeben (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 2004 - BVerwG 1 WDS-VR 3.04 - Buchholz 311 § 23 WBO Nr. 1 = NZWehrr 2004, 258, vom 4. November 2004 - BVerwG 1 WB 36.04 -, vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 11.05 -, vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 2.06 - und vom 25. April 2007 a.a.O.).
  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 12.06

    Beschwerdeanlass; Beurteilung; Förderungswürdigkeit; getrennte Beschwerdefrist

    Für Beurteilungen sowie für die Stellungnahmen der nächsthöheren Vorgesetzten, gegebenenfalls weiterer höherer Vorgesetzter, laufen getrennte Beschwerdefristen nach der jeweiligen Eröffnung (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 108.94 - Buchholz 311 § 6 WBO Nr. 1, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 56.00 -, vom 28. November 2000 - BVerwG 1 WB 90.00 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 12 und vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 11.05 -).

    Der Beschwerdeanlass wird durch die Kenntnis von der streitbefangenen Maßnahme oder von den die Maßnahme verursachenden tatsächlichen Umständen ausgelöst (stRspr, Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 1.03 -, vom 4. November 2004 - BVerwG 1 WB 36.04 - und vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 11.05 -).

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17

    Auswahlverfahren; Beurteilung; Eignungskriterien; Gültigkeitsdauer einer

    Wenn das beachtet wird und es im Einzelfall keine konkreten Hinweise auf andersartige Verzögerungen gibt, darf der Bürger darauf vertrauen, dass die normale Postlaufzeit nicht überschritten wird (BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1975 - 2 BvR 99/74 - BVerfGE 40, 42 ; ebenso auch BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 WB 11.05 - BA S. 8 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - 1 A 1128/12

    Zulässigkeit der fiktiven Versetzung eines vom Dienst freigestellten Soldaten als

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juli 2013 - 1 WDS-VR 17.13 -, juris, Rn. 22, und vom 12. Mai 2005 - 1 WB 11.05 -, BA Seite 8 m. w. N. (n. v.).
  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08

    Beschwerde; Beschwerdeanlass; Beschwerdefrist; unabwendbarer Zufall; Krankheit.

    Ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 7 Abs. 1 WBO ist ein Ereignis, das unter den gegebenen, nach der Besonderheit des Falles zu berücksichtigenden Umständen auch durch äußerste, diesen Umständen angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt des Soldaten weder abzuwehren noch in seinen schädlichen Folgen zu vermeiden ist (stRspr, Beschluss vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 11.05 - m.w.N.; vgl. auch Beschluss vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 110.89 - NZWehrr 1990, 166).
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